Orientierungspraktikum Physik

Das Orientierungspraktikum dient der Berufsfindung. Es sollen damit mögliche Anwendungsfelder des Erlernten ausgelotet werden. Das Orientierungspraktikum kann auch außerhalb der Universität in einem kommerziellen Unternehmen oder an einer anderen Universität oder Forschungseinrichtung im Inland oder im Ausland absolviert werden. Das Orientierungspraktikum wird im gesamten Umfang von 9 Leistungspunkten als überfachliche Qualifikation (ÜQ) angerechnet.

 

Der zeitliche Umfang des Orientierungspraktikums beträgt 5 Wochen (ganztägig). Eine alternative Zeiteinteilung bei gleichem Gesamtzeitaufwand ist zulässig.

 

Für das Orientierungspraktikum muss vorab eine Genehmigung durch den Praktikumsbeauftragten eingeholt werden; hierzu muss eine Bestätigung der Praktikumsstelle vorgelegt werden.

 

Die Anerkennung des Orientierungspraktikums erfolgt durch den Praktikumsbeauftragten. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Vorlage

  1. einer Teilnahmebescheinigung der Praktikumsstelle über das Orientierungspraktikum (Praktikumsnachweis),
  2. eines schriftlichen Praktikumsberichtes,
  3. eines Praktikumsvertrages und
  4. eines Praktikumszeugnisses.

 

Praktika oder andere berufsorientierende/berufliche Aktivitäten, die vor Studienbeginn erbracht wurden, können auf Antrag des/der Studierenden als Äquivalent für das Orientierungspraktikum angerechnet werden. Die Entscheidung hierüber wird vom Prüfungsausschuss getroffen.

 

Praktikumsbeauftragter für den Bachelorstudiengang Physik:

Dr. Norbert Kappelmann

 

Weitere Informationen/Regelungen zum Orientierungspraktikum finden sich in Teil II (§§ 14 ff.) des Statuts Überfachliche berufsfeldorientierte Kompetenzen/ Studium Professionale der Universität Tübingen (vorläufige, noch nicht verabschiedete Fassung)