Prüfungsabfolge und Anforderungen (WPO)

 

Bitte beachten Sie die Übergangsbestimmungen: die letzte Möglichkeit für die Zwischenprüfung ist mit Antrag der 13. März 2014; für das Staatsexamen im Jahr 2016 die letzte Möglichkeit gegeben.

 

Wegen Neugestaltung der Vorlesungen ist eine Beratung empfohlen.

 


Der Ablauf der Studiums ist durch die Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) vom 13. März 2001, kurz WPO, geregelt.  Die Voraussetzungen , Anforderungen und die Durchführung der Prüfungen für Haupt- und Beifach werden durch die  Vorgaben der Anlage A (Physik)  der WPO vorgegeben  und in ihrer Umsetzung in Tübingen weiter unten erklärt. Generell zählen die Leistungen (Scheine) aus der Akademischen Zwischenprüfung auch für die Wissenschaftliche Prüfung.

 

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt im Prüfungsamt (Frau S. Grahl, E3A28); die für das Staatsexamen im Landeslehrerprüfungsamt im RPT (siehe unter Dokumente oder Termine des LLPA). Die Prüfungen finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt.

 

 

Die Reihenfolge der Prüfungen ergibt sich formal aus der WPO :

  • Orientierungsprüfung
    Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an den Übungen Integrierter Kurs Physik I oder Physik II

  • Akademische Zwischenprüfung (siehe WPO §7 )
    sie ist bis zum Ende des 4. Semesters abzulegen; mit Wiederholungen bis zum Beginn des siebten Fachsemesters, ansonsten Verlust des Prüfungsanspruches.

    Im Beifach Physik wird keine Zwischenprüfung verlangt.

  • Wissenschaftliche Prüfung, Staatsexamen ( mündliche Prüfung nach WPO §14 )
    zweimal jährlich, Anmeldung im LLPA (WPO §9)

  • Erweiterungsprüfung (siehe WPO §25)

Voraussetzung zur Anmeldung zur akademischen Zwischenprüfung

die Voraussetzungen leiten sich von den Vorgaben der Anlage A (Physik)  der WPO ab.

Diese sind durch die Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme erfüllt:

    • erfolgreicher Abschluß der Orientierungsprüfung
    • 3 Scheine aus Integrierter Kurs Physik I , II, III oder IV
    • Integrierter Kurs Physik III (Einführung in die QM) ist jedenfalls Prüfungsstoff
    • Praktikum I und II
    • 2 Übungskursen zu Mathematik für Naturwissenschaftler (entfallen, wenn Mathematik als zweites Hauptfach gewählt wird).

Voraussetzung zur Anmeldung zur wissenschaftlichen Prüfung (Staatsexamen)

(zusätzlich zu den Bescheinigungen, die für die Anmeldung zur Zwischenprüfung verlangt sind) Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an:

  • Praktikum III
  • 1 Übungsschein aus den Gebieten Atomphysik, oder Kernphysik oder Festköphysik
  • 1 Übungsschein Theorie (ED oder Thermodynamik), wenn IK III vorliegt
    2 Übungsscheine Theorie, wenn IK III nicht vorliegt
  • 1 Kurs zur Durchführung von Demonstrationsversuchen
  • fachdidakt. Übungen (Umfang 2SWS)
  • 1 Hauptseminar
  • Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums (erst zur Prüfung im 2. Fach notwendig)

 

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Anforderung in der Prüfung

 

  1. Zwischenprüfung:

Kenntnis der grundlegenden Tatsachen, Gesetze und Arbeitmethoden der Physik und Einblick in ihre wichtigsten Anwendungen mit den Schwerpunkten Mechanik, Elektrodynamik, Optik sowie den Quantenphenomenen (Einführung in die QM). Ein Überblick über die Gebiete der Festköperphysik, Astrophysik, Atomphysik und Kernphysik ist erforderlich.

 

  2. Wissenschaftliche Prüfung (Staatsexamen) (Hauptfach):

  • Kenntnis der grundlegenden Tatsachen, Gesetze und Arbeitmethoden der Physik und Einblick in ihre wichtigsten Anwendungen
  • Vertiefte Kenntnisse in 2 Prüfungsgebieten der experimentellen Physik, die mit Zustimmung der Prüfer gewählt werden (z.B. Atomphysik, Festkörperphysik)
  • Vertiefte Kenntnisse in 2 Prüfungsgebieten der theoretischen Physik, die mit Zustimmung der Prüfer gewählt werden (z.B. Elektrodynamik, Quantenmechanik)
  • Kenntnisse aus einem weiteren Prüfungsbegiet, das mit Zustimmung der Prüfer gewählt wird (z.B. Astroteilchenphysik, Umweltphysik oder andere Teilbereiche der Physik)
  • Die Fähigkeit zum Gebrauch der wichtigen wissenschaftlichen Hilfsmittel einschliesslich der elektronischen Medien sowie des Internet wird vorausgesetzt.

 vgl. Auszug WPO, Anhang A, No.2   Physik

Die Anforderungen im Beifach entsprechen jenen der obigen Liste, jedoch reicht das Verständnis der Sachverhalte.

 

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Durchführung der Prüfung

 

Die Prüfungen erstrecken sich jeweils auf die oben genannten Anforderungen.

    • Zwischenprüfung

      Die mündliche Prüfung dauert etwa 60 Minuten.
      Je ein Prüfer deckt die Gebiete der Experimentellen bzw. der Theoretischen Physik ab.

    • Wissenschaftliche Prüfung Hauptfach bzw. Erweiterungsprüfung Hauptfach


      Die mündliche Prüfung dauert etwa 60 Minuten.
      Je ein Prüfer deckt die Gebiete der Experimentellen bzw. der Theoretischen Physik ab.

      Auf die von den Bewerbern mit Zustimmung ihrer Prüfer gewählten 4 Prüfungsgebiete (aus obigen Gebieten 2 und 3) entfallen insgesamt etwas 50 Minuten. Die weitere Prüfungszeit entfällt auf das Prüfungsgebiet 4 und die anderen genannten Anforderungen.
      Gegenstand und näherer Umkreis der Wissenschaftlichen Arbeit bleiben ausser Betracht.

    • Erweiterungsprüfung Beifach

      Die mündliche Prüfung dauert etwa 45 Minuten.
      Je ein Prüfer deckt die Gebiete der Experimentellen bzw. der Theoretischen Physik ab. Die Bewerber wählen mit Zustimmung ihrer Prüfer aus den Gebieten 2 und 3 der Anforderungen je 1 Prüfungsgebiet in experimenteller und theoretischer Physik. Jedes dieser Prüfungsgebiete wird etwa 20 Minuten geprüft. Die weitere Prüfungszeit entfällt auf die anderen genannten Anforderungen.

 

 

vgl. Auszug WPO, Anhang A, No.3   Physik

 

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20. Juli 2009